Strafvereitelung im Amt
Im Gegensatz zu den “unabhängigen” Gutachten weiter unten habe ich zufällig nun (März 2013) ein Gutachten erhalten, dass wirklich unabhängig erstellt wurde. Es geht um das komplette Gutachten, in dem festgestellt werden sollte, ob meine Mutter im AKK (Agnes Karll Krankenhaus) Laatzen ausreichend ernährt wurde. Bei diesem Gutachten wurde auch ordnungsgemäß bei der Ärztekammer angefragt, welcher Gutachter empfehlenswert ist. Nachdem dieses Gutachten fertig war, bekam ich im Januar 2011 von der Staatsanwaltschaft im Einstellungsbescheid eine Zusammenfassung. Dort stand zwar, dass die Ernährung meiner Mutter reduziert wurde, dass aber nicht mit der mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass meine Mutter länger gelebt hätte, wenn sie mehr Nahrung bekommen hätte. Das wahre Ausmaß der Ernährungseinschränkung wurde wurden extrem verniedlicht.
Trotzdem stellte ich (nach einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung) eine weitere Strafanzeige wegen Körperverletzung. Wenn ich diese Gutachten bereits früher erhalten hätte, hätte ich noch eine Anzeige wegen Misshandlung Schutzbefohlener gestellt - aber das ist jetzt wohl verjährt - meine Mutter starb in 2007. Meine Strafanzeige wurde nicht bearbeitet und weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft tat etwas.
Aus diesen Gutachten kann man ersehen, dass meine Mutter wirklich extrem wenig Nahrung bekommen hat. Der Gutachter schreibt von einer unverständlichen Nulldiät einer schwer kranken Frau und schreibt ausdrücklich, dass es so etwas im Städtischen Krankenhaus Lüneburg, dem er vorsteht, so nicht gemacht werden würde. Meine Mutter bekam an fünf aufeinander folgenden Tagen INSGESAMT 800 Kalorien !!!!!!
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