Die Akte vom Hagenhof wurde erst im September 2012 angefordert, weil die Staatsanwältin versehentlich anstatt dieser Akte die Akte unseres Hausarztes (der absolut keine Fehler begangen hat) beschlagnahmt hat. Dieser Fehler hat zur Folge, dass dieser Arzt nun ablehnt mich zu behandeln - und das war der einzige Arzt von dem ich mich noch behandeln lassen würde..
Die Begutachtung der hier begangenen Behandlungsfehler wurden (genau wie die der MHH und der meisten vom Agnes Karll KH) von der - nach eigener Aussage nicht medizinisch vorbelasteten - Staatsanwältin vorgenommen. Naturgemäß fand auch sie keine Fehler.
Und da es ja nun so lange her war, konnte auch nicht mehr bewiesen werden, dass die Infektionen mit immer neuen multiresistenten Krankenhauskeimen, die jeweils bei der Voruntersuchung nicht vorhanden waren, im Hagenhof erfolgten.
Dazu ist zu sagen, dass mein Vater in keiner Weise in der Lage war, das Zimmer allein zu verlassen. In den 46 Tagen im Hagenhof wurde er drei bis vier Mal (und das ganz am Anfang seines Aufenthaltes) im Rollstuhl aus dem Zimmer gerollt. Ansonsten hat er das Zimmer nur (liegend) zu Untersuchungen bzw. zum Legen und zur Reparatur der PEG verlassen. Aber auch, wenn ein Teil der Infektionen im Krankenhaus KRH Burgwedel erfolgten (wohin er mehrmals gebracht wurde - wegen der PEG) fällt auch das in den Verantwortungsbereich des Klinikums der Region Hannover.
Da ich selbst eine ausgeprägte Krankenhauskeimphobie habe und in Krankenhäusern einen regelrechten Desinfektionszwang entwickele, kann auch ich meinen Vater nicht infiziert haben und weitere Besuche von unseren Verwandten fanden leider so gut wie nie statt.
Vielleicht hat mein Vater aber ja auch nur so getan, als ob es ihm so schlecht ging und ist Nachts heimlich aufgestanden um sich im Freudenhaus mit Krankenhauskeimen zu infizieren .....
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