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Aufgrund einer Abmahnung der Rechtsabteilung der Medizinischen Hochschule Hannover (siehe Meinungen) habe ich den Namen des Gutachters gekürzt. Offensichtlich wünscht der Gutachter nicht, dass in der Öffentlichkeit bekannt wird wer diese Gutachten verzapft hat.
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Liebe Medizinische Hochschule Hannover,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie auch konstruktive Vorschläge für Änderungen meiner Homepage machen würden. Wenn Sie Fehler in den Ausführungen auf meiner Homepage finden, teilen Sie mir das bitte mit Begründung mit – ich werde Ihre Meinung dann gern veröffentlichen und ggf. meine Homepage ändern.
Die Kritik, die Sie mit Ihrer Abmahnung formulieren, ist teilweise durchaus berechtigt – diese Punkte habe ich inzwischen geändert.
Aber ich finde es äußerst traurig, dass Herr Prof. Dr. K. aus Ihrer Rechtsmedizin nicht die Eier hat, zu seinem Gutachten zu stehen. Ich werde meine Meinung nicht ändern und auch nicht verheimlichen, weil ein Professor aus gekränkter Eitelkeit nicht möchte, dass die Öffentlichkeit von seinem Tun erfährt. Da er vermutlich als Professor in Ihrer unsäglichen, verstaubten Krankenhaushierarchie ziemlich weit oben steht, ist er es wohl nicht gewohnt, kritisiert zu werden. Kritikfähigkeit benötigt aber auch ein großes Maß an Selbstvertrauen….
Warum findet man Herrn Prof. K. eigentlich nicht unter den Dozenten der MHH im Dozenten-Bewertungsportal? Hat er sich dort löschen lassen? Darf aus o. g. Gründen auch dort sein Name nicht genannt werden? Gab es zu viel Kritik?
Link zu “mein.prof.de
Teilen Sie mir bitte explizit mit, welche meiner Kritikpunkte an den Gefälligkeitsgutachten des Herrn Prof. Dr. K. nicht richtig sind – wenn Sie mich davon überzeugen können, dass ich falsch liege oder davon, dass ich zwar Recht habe, dass Herr Prof. Dr. K. es einfach nicht besser wusste, werde ich die Formulierung „Gefälligkeitsgutachten“ von meiner Seite nehmen.
Auch die Formulierung, dass Herr Prof. K. den Behandlungsfehler der MHH mit keinem Wort bei der Begutachtung erwähnt hat werde ich erst dann von meiner Seite nehmen, wenn Sie mir bewiesen haben, dass irgendwo in den Gutachten etwas über den Behandlungsfehler der MHH steht. Und die Gabe eines anderen Antibiotikums während einer OP als in der OP - Checkliste angeordnet wurde ist ja wohl zweifelsfrei ein Behandlungsfehler - vor allen Dingen, wenn dieses Antibiotikum gegen sämtliche patienten- und krankenhauseigene Keime unwirksam ist. Da Sie ja der Ansicht sind, dass mein Vater die vier neuen Keime nicht bei Ihnen bekommen hat wäre es doch einfach das zu beweisen - schicken Sie mir einfach Ihre Aufzeichnungen gemäß § 23 Abs. 4 IfSG für den entsprechenden Zeitraum.
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Die unheilige Allianz zwischen Justiz und Medizin
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Siehe hierzu auch Unterseiten PETITION und EUTHANASIE
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Im Fall meines Vaters hat die Staatsanwältin Frau Söfker von den 13 angezeigten Behandlungsfehler lediglich ZWEI begutachten lassen. Die Obduktion und auch die Gutachten bezüglich der vermuteten Behandlungsfehler wurde von Prof. Dr. K., Angestellter der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), erstellt. Die MHH war eine der Beschuldigten und die anderen beiden Beschuldigten (die geriatrische Rehabilitation Langenhagen / Hagenhof und das Agnes Karll Krankenhaus in Laatzen) sind Lehrkrankenhäuser der MHH - das AKK ist sogar ein AN-Institut der MHH. So kam entweder ein reines Gefälligkeitsgutachten zustande oder der Gutachter hat einfach keine Ahnung und hätte den Auftrag zu diesem Gutachten ablehnen müssen - es wurden natürlich keine Fehler gefunden.
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So steht es in einem Schreiben der Staatsanwältin Frau Söfker vom 28.08.2012
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Demnächst im selben Theater:
Im Hinblick auf das eindeutige Sachverständigengutachten von Mörder-Ede beabsichtige ich das Ermittlungsverfahren gegen Mörder-Ede, Gift-Jule sowie gegen Messer-Joe einzustellen, weil sich weder das Einschussloch, noch das Gift noch die 35 Messerstiche haben nachweisen lassen und dass der Verstorbene den Todeszeitpunkt mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit relevant länger überlebt hätte, wäre er anders behandelt worden .......
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Ja, diese Sache mit der Kausalität ! Selbst wenn man einen Behandlungsfehler nachweisen kann gelingt es in den seltensten Fällen auch die Kausalität für die Gesundheits- beeinträchtigung bzw. den Tod des Patienten nachzuweisen.
Genau wie im BRATPFANNENFALL und auch in folgendem Fall:
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Dr. med. Walter Schulze war als Staatskommissar im bayerischen Innenministerium maßgeblich an der Organisation der Aktion T4, der Ermordung von etwa 70.000 psychisch Kranken und Behinderten, beteiligt. Am 16. November 1948 wurde Schultze vom Landgericht München I wegen Beihilfe zum Totschlag zu drei Jahren Haft verurteilt. Als „Beihilfe zum Totschlag“ wurde die Anweisung zur Verlegung Kranker in die Tötungsanstalt Hartheim gewertet. Nach zwölf Jahre währender Prozessverschleppung, offiziell begründet mit „Verhandlungsunfähigkeit“, kam es 1960 zu einer erneuten Verurteilung durch ein Münchner Schwurgericht, diesmal zu vier Jahren Haft, wegen der Beteiligung an der „Euthanasie“ von über 380 Erwachsenen und Kindern. Das Urteil wurde von Schultze, der keinerlei Reue und Unrechtsbewusstsein zeigte, erneut angefochten, wobei er mit Verbotsirrtum argumentierte. Dem Revisionsbegehren wurde am 6. Dezember 1960 vom Bundesgerichtshof stattgegeben, das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Münchner Schwurgericht zurückverwiesen. Das Argument des Verbotsirrtums wurde allerdings abgewiesen. Wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt, so dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam.
Vom Vorwurf der Tötung mittels Hungerkost wurde er hingegen freigesprochen: Es stehe zwar fest, dass er diese Kost empfohlen und mit einer Ministerialentschließung vom 30.11.1942 in strikter Weisungsform angeordnet habe, es könnte aber nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich aufgrund dieser Anordnung Todesfälle eingetreten seien.
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Ob das wohl durch ein fachwissenschaftliches Gutachten eines Kollegen des Herrn Dr. med. Schulze festgestellt wurde ? Der Gutachter könnte Recht haben – denn sogar in Hadamar wurden von den Amis außer den 20.000 Toten einige wenige Überlebende gefunden – es ist wahrscheinlich nur eine Frage des Willens – die 20.000 wollten wahrscheinlich sterben.
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Die Gefälligkeitsgutachten des Herrn Prof. Dr. K. von der MHH und die Staatsanwaltschaft Hannover
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Der Tatbestand der Körperverletzung bzw. der Misshandlung Schutzbefohlener wurde zu keinem Zeitpunkt untersucht.
Die Ergebnisse der Untersuchung der Behandlungsfehler der Medizinischen Hochschule Hannover durch die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft wird im kompletten Schriftverkehr ausschließlich in folgendem einzigen Absatz aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 13.02.13 mitgeteilt:
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Auch der Gutachter der MHH verlor kein einziges Wort über die Behandlungsfehler der MHH, obwohl ihm die Krankenakten und meine Beschuldigungen vorlagen. Die Krankenakte der KRH Geriatrie Langenhagen (Hagenhof) lag dem Gutachter allerdings nicht vor, weil die Staatsanwältin versehentlich die Krankenakte unseres damaligen Hausarztes - der wirklich alles richtig gemacht hat und mit dem wir sehr zufrieden waren - anstatt der Akte vom Hagenhof beschlagnahmen lassen hat. Hierzu siehe Unterseite HAGENHOF
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Trotzdem wurde (wie gesagt) der Behandlungsfehler der Medizinischen Hochschule genau so wenig begutachtet, wie folgende von mir angezeigten Behandlungsfehler des Agnes Karll Krankenhauses:
Mein Vater wurde wissentlich mit einem unbrauchbaren – ja sogar gefährlichem - Beatmungsgerät nach Hause entlassen.
Mein Vater bekam heimlich und ohne ersichtlichen Grund eine halbe Ampulle Propofol. Daraufhin wurden ein neuer, nicht vorhandener Mittelhirninfarkt und eine (wahrscheinlich auch nicht vorhandene) Epilepsie diagnostiziert.
Mein Vater bekam ohne dass er (bzw. ich als Betreuerin) davon informiert wurde das in Deutschland nicht zugelassenen Mittel Paramix (Nitazoxanid), dass vorwiegend in Mittelamerika gegen Parasiten und Keime gegeben wird, die mein Vater nicht hatte.
Obwohl mein Vater Medikamente bekam, bei denen das explizit vorgeschrieben ist (z. B. Linezolid), wurde nicht ein Mal ein großes Blutbild gemacht.
Mein Vater bekam zu wenig Physiotherapien und deshalb zu hoch dosierte Schmerzmedikamente. Außerdem wurde durch die mangelnde Therapie das Auftreten von Lungenentzündungen gefördert.
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Zeitlicher Ablauf der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft:
16.08.2011 - Durchführung der Obduktion - es wird kein OV-Blut (Oberschenkelvenenblut) assserviert - es wird aber festgestellt, dass die Schenkelvenen frei sind - zu diesem Zweck muss man die Schenkelvenen längs aufschneiden, so dass das Schenkelvenenblut rausläuft. Die teilnehmende Kripobeamtin erteilt den Auftrag zur mikrobiologischen Untersuchung (Keime) des Herzblutes sowie des Abstrichs der eitrigen Flüssigkeit aus den Bronchien.
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Digoxinintoxikation
Bezüglich der befürchteten Digoxinvergiftung wurde im nicht vorhandenem OV-Blut (Oberschenkelvenenblut) ein Digoxinspiegel gemessen und ohne weitere Erklärungen behauptet, dass ein Wert von 1,8 gemessen wurde und dass dieser Wert für meinen Vater völlig ungefährlich wäre.
Siehe hierzu auch Unterseite DIGOXIN
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Aus dem “fachwissenschaftlichen” Gutachten:
Im Rahmen der ergänzend durchgeführten bakteriologischen Untersuchung des Abstriches aus dem Herzblut fanden sich zahlreich Pseudomonas aeruginosa. Hierbei handelt es sich um gramnegative, Oxidase-positive Stäbchenbakterien, welche im feuchten Milieu vorkommen und selbst in destilliertem Wasser oder einigen Desinfektionsmitteln überleben und wachsen können, wenn kleinste Spuren von organischen Substanzen vorhanden sind.
Bei immungeschwächten Patienten können diese Bakterien Auslöser von Lungenentzündungen, Harnwegsinfekten, Darmentzündungen, Hirnhautentzündungen oder Gehörgangsentzündungen sein.
Bei Wikipedia:
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z. B. Zeitschrift für Chemotherapie:
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Wenn der Herr Professor sich also für sein “fachwissenschaftliches Gutachten” in einer Fachzeitschrift (oder bei einem Kollegen der MHH, der sich damit auskennt oder bei mir) über den Keim Pseudomonas aeruginosa informiert hätte, anstatt bei Wikipedia nachzuschauen, hätte er feststellen können, dass P. a. auch eine Sepsis auslösen kann - und Sepsis bedeutet ja, dass sich die Keime (wie bei meinem Vater) im Blutkreislauf befinden. Und eine Sepsis kann ein Multiorganversagen auslösen. Die Tatsache, dass es sich bei Pseudomonas aeruginosa um einen Krankenhauskeim handelt, hat der Gutachter wohlweislich weggelassen - entweder verarscht er die Staatsanwaltschaft nach Strich und Faden oder es handelt sich hier eben um diese altbekannte unheilige Allianz zwischen Justiz und Medizin.
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Aus dem fachwissenschaftlichen Gutachten:
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Aus dem Gutachten im nächsten Absatz (auch durch das Wiederholen einer Lüge wird diese nicht wahrer!):
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Arztbericht:
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Laborberichte - Krankenakte (beachte CRP - RÜCKLÄUFIG heißt: es wird weniger !!!!):
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Eine mikrobiologishe Untersuchung sowohl des Sputums als auch des Blutes fand im Agnes Karll KH nur EINMAL - nämlich am 25.07. nach der Einlieferung statt. Deshalb konnten die Pseudomonas a. nicht nachgewiesen werden. Es wurden NICHT sämtliche (notwendigen) Untersuchungen durchgeführt.
Auch die lt. Obduktionsbericht angeordnete Untersuchung des asservierten Abstrichs der eitrigen Flüssigkeit aus den Bronchien wurde nicht durchgeführt oder das Ergebnis wurde nicht mitgeteilt. Der Befundbericht 410005 9667 wurde nicht beigefügt.
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Obduktionsbericht:
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Gutachten:
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Und aus all diesen “Beweisen” schließt die absolut halbgottgläubige Staatsanwältin Frau Söfker:
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Die Staatsanwältin Frau Söfker, die der Ansicht ist, dass meine Beschuldigen allein aus laienhaften Vermutungen bestehen, bemerkt nicht, dass die Ergebnisse der von ihr angeordneten Untersuchungen nur bruchstückhaft mitgeteilt wurden. Und sie schließt aus der Annahme, dass sich die Keime “lediglich” im Herzblut befunden haben sollen, nicht, dass es sich bei meinem Vater (zusätzlich zu der Pneumonie) um eine Sepsis gehandelt hat. Wie laienhaft ist das denn ........
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Das Heimbeatmungsgerät
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Gutachten:
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Arztbericht:
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Pflegebericht vom 09.08.11 in der Krankenakte:
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Die häusliche Versorgung war nicht sichergestellt, weil das Heimbeatmungsgerät nicht funktionsfähig war. Diese Tatsache konnte man in der Krankenakte lesen - wenn man reingeschaut hätte. Das wurde mir aber nicht mitgeteilt und mein Vater wäre innerhalb von einer halben Stunde elendig erstickt, wenn ich es so lange benutzt hätte.
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Und was hat die Medizinische Hochschule an diesen “Gutachten” verdient ?
563,77 Obduktion
299,88 toxikologische Untersuchung
57,70 mikrobiologische Untersuchung
231,16 Gutachten Mikrobiologie
642,60 Gutachten Behandlungsfehler
1.795,11
Es ist doch sehr lukrativ, Behandlungsfehler zu begehen - vor allen Dingen, wenn man sie dann selbst begutachten darf! Pdf Rechnungen
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Leider ist auch mein letzter Versuch, die Staatsanwaltschaft zu einer Untersuchung der Behandlungsfehler zu bewegen, gescheitert - also, liebe Erbschleicher - behandeln Sie ihre Lieben genau so, wie es in den kranken Häusern gemacht wird - schon bald können Sie sich ihr neues Auto kaufen - und es interessiert kein Schwein, dass Sie ihre Eltern umgebracht haben:
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Die Staatsanwaltschaft Hannover, die Generalstaatsanwaltschaft Celle und auch der Gutachter Prof. Dr. K. von der Medizinischen Hochschule Hannover haben festgestellt, dass sowohl in der KRH geriatrischen Rehabilitation Langenhagen (Hagenhof) (01.06.-14.07.2010), als auch in der Medizinischen Hochschule Hannover (12.-14.07.2011), als auch im KRH Agnes Karll Krankenhaus Laatzen (24.07.-11.08.2011) die Behandlung meines Vaters völlig fehlerfrei und richtig erfolgte.
Obwohl mir die Behandlung in den o.g. Institutionen weitestgehend bekannt war habe ich meinen Vater in dem Jahr, in dem er bei mir Zuhause war (16.07.2010-24.07.2011) in vielen Punkten anders behandelt.
Aus der Tatsache, dass die Behandlung in den Krankenhäusern ja richtig war ergibt sich zwangläufig, dass meine Behandlung falsch war und ich dadurch den Strafbestand der Körperverletzung, der Misshandlung Schutzbefohlener und ggf. sogar der Tötung Schuldig gemacht habe.
Da ich nun keine andere Möglichkeit mehr sehe die Behandlung meines Vaters von unabhängiger Stelle untersuchen zu lassen habe ich eine Strafanzeige gegen mich selbst gestellt - aber auch das hat niemanden interessiert:
PDF der Strafanzeige
Antwort der Staatsanwaltschaft Hannover
Gegenvorstellung
Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Celle
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