Liebe Medizinische Hochschule Hannover,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie auch konstruktive Vorschläge für Änderungen meiner Homepage machen würden. Wenn Sie Fehler in den Ausführungen auf meiner Homepage finden, teilen Sie mir das bitte mit Begründung mit – ich werde Ihre Meinung dann gern veröffentlichen und ggf. meine Homepage ändern.
Die Kritik, die Sie mit Ihrer Abmahnung formulieren, ist teilweise durchaus berechtigt – diese Punkte habe ich inzwischen geändert.
Aber ich finde es äußerst traurig, dass Herr Prof. Dr. K. aus Ihrer Rechtsmedizin nicht die Eier hat, zu seinem Gutachten zu stehen. Ich werde meine Meinung nicht ändern und auch nicht verheimlichen, weil ein Professor aus gekränkter Eitelkeit nicht möchte, das die Öffentlichkeit von seinem Tun erfährt. Da er vermutlich als Professor in Ihrer unsäglichen, verstaubten Krankenhaushierarchie ziemlich weit oben steht, ist er es wohl nicht gewohnt, kritisiert zu werden. Kritikfähigkeit benötigt aber auch ein großes Maß an Selbstvertrauen….
Warum findet man Herrn Prof. K. eigentlich nicht unter den Dozenten der MHH im Dozenten-Bewertungsportal? Hat er sich dort löschen lassen? Darf aus o. g. Gründen auch dort sein Name nicht genannt werden? Gab es zu viel Kritik?
Link zu “mein.prof.de
Teilen Sie mir bitte explizit mit, welche meiner Kritikpunkte an den Gefälligkeitsgutachten des Herrn Prof. Dr. K. nicht richtig sind – wenn Sie mich davon überzeugen können, dass ich falsch liege oder davon, dass ich zwar Recht habe, dass Herr Prof. Dr. K. es einfach nicht besser wusste, werde ich die Formulierung „Gefälligkeitsgutachten“ von meiner Seite nehmen.
Auch die Formulierung, dass Herr Prof. K. den Behandlungsfehler der MHH mit keinem Wort bei der Begutachtung erwähnt hat werde ich erst dann von meiner Seite nehmen, wenn Sie mir bewiesen haben, dass irgendwo in den Gutachten etwas über den Behandlungsfehler der MHH steht. Und die Gabe eines anderen Antibiotikums während einer OP als in der OP - Checkliste angeordnet wurde ist ja wohl zweifelsfrei ein Behandlungsfehler - vor allen Dingen, wenn dieses Antibiotikum gegen sämtliche patienten- und krankenhauseigene Keime unwirksam ist. Da Sie ja der Ansicht sind, dass mein Vater die vier neuen Keime nicht bei Ihnen bekommen hat wäre es doch einfach das zu beweisen - schicken Sie mir einfach Ihre Aufzeichnungen gemäß § 23 Abs. 4 IfSG für den entsprechenden Zeitraum.
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