Die Tatsache, dass es immer Ärzte sind, die die Fehler von Ärzten begutachten verursacht ohnehin ein ungutes Gefühl.
Die Taten von Mördern werden schließlich auch nicht von Mördern begutachtet.
Völlig unmöglich ist es aber für mich zu glauben, dass eine unabhängige Begutachtung erfolgen kann, wenn ein Angestellter eines Krankenhauses die Behandlungsfehler begutachtet, die im selben Krankenhaus oder in einem wirtschaftlich oder in anderer Weise verbundenen anderen Krankenhauses begangen wurden, .
Das ist aber scheinbar zumindest hier in Norddeutschland die Regel: ein großer Anteil der Krankenhäuser sind Lehrkrankenhäuser entweder der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) oder der Universitätsklinik in Göttingen - und in eben diesen beiden Kliniken arbeiten die beiden rechtsmedizinischen Institute und viele weitere Professoren, die z. B. von den Staatsanwaltschaften beauftragt werden, wenn ein Gutachten über einen Behandlungsfehler erstellt werden soll.
Wenn man Glück hat, bekommt man für die Begutachtung eines Krankenhauses, das Lehrkrankenhaus der MHH ist, einen Gutachter aus Göttingen oder umgekehrt - dann fällt das Gutachten vielleicht nicht ganz so wohlwollend für das begutachtete Krankenhaus aus. Es hat den Anschein, dass zwischen den beiden Unikliniken noch ein gewisses Konkurrenzdenken herrscht.
Aber zur Zeit gibt es Überlegungen die beiden Universitäten zusammen zu schließen - wenn das geschehen ist, kann der Großteil der norddeutschen Krankenhäuser agieren, wie es ihnen gerade passt - sie können völlig sicher sein, dass sie für Fehler nicht belangt werden.
Um diesen Zustand zu ändern habe ich eine Petition an den Bundestag gerichtet:
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